
Unfall- und Schadengutachten
Nach einem Unfall zählt jede Stunde: Wir dokumentieren den Schaden lückenlos, ermitteln Reparaturkosten und Wertminderung und begleiten Sie sicher durch die Regulierung mit der Versicherung.




Präzise und unvoreingenommen
Für eine schnelle und zuverlässige Schadenregulierung ist ein verkehrsfähiges und prozesstaugliches Gutachten notwendig.
Damit Sie zu Ihrem Recht kommen und Ihre finanziellen Ansprüche durchsetzen können, ist objektives Expertenwissen gefordert. Mit neutralem Sachverstand ermitteln wir alle Details.
Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie die freie Wahl des Gutachters. Die Kosten für das Gutachten trägt die Versicherung des Unfallgegners. Nur bei einem Kaskoschaden ist der Geschädigte an die Weisung des Versicherers gebunden.
Reparaturkosten und Schadenhöhe
Merkantile Wertminderung
Reparaturdauer und Nutzungsausfall
Lückenlose Foto- und Schadendokumentation
So läuft es ab
01
Termin vereinbaren
Kurzfristiger Vor-Ort-Termin oder Besuch in unserem Büro
02
Schadenaufnahme
Vermessung, Fotodokumentation und technische Prüfung
03
Gutachtenerstellung
Detaillierte, nachvollziehbare Auswertung aller Werte
04
Übergabe & Beratung
Erläuterung der Ergebnisse und nächste Schritte
Weitere Gutachtenarten
Unfall- und Schadengutachten in Bildern




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Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück – persönlich, unkompliziert und unverbindlich.
Häufig gestellte Fragen
Wer bezahlt das Gutachten nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für das Schadengutachten in voller Höhe – sie gehören zum Schadensersatzanspruch.
Muss ich den Gutachter selbst bezahlen?
Nein, bei unverschuldeten Unfällen entstehen Ihnen keine Kosten. Die Rechnung stellen wir direkt der gegnerischen Versicherung. Bei Kaskoschäden übernimmt in der Regel Ihre eigene Versicherung die Kosten.
Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?
Nach der Besichtigung Ihres Fahrzeugs erhalten Sie das schriftliche Gutachten in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Was ist der Unterschied zwischen Gutachten und Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt schätzt nur die Reparaturkosten. Ein Sachverständigengutachten dokumentiert zusätzlich Schadenumfang, Wertminderung und Unfallzusammenhang gerichtsfest und ist vor Gericht als Beweismittel anerkannt.
Kann ich den Sachverständigen frei wählen?
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf freie Sachverständigenwahl – die Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.


